Neues Berufsbild: Fachpraktiker*in im Gesundheitswesen am MBK

Ab dem Ausbildungsjahr Sommer 2024 bietet die Ärztekammer Nordrhein die Ausbildung zur Fachpraktikerin bzw. zum Fachpraktiker im Gesundheitswesen an. Das Mercator Berufskolleg wird eines der drei Berufskollegs in NRW sein, die diesen Ausbildungsberuf beschulen werden.

Bei einer Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker wurden die fachpraktischen Inhalte mit Blick auf die Prüfungsanforderungen im Vergleich zur Fachtheorie stärker gewichtet, deshalb spricht man von einer theoriereduzierten Ausbildung.

Auch bei den Prüfungsanforderungen werden fachpraktische Inhalte im Vergleich zur Fachtheorie stärker berücksichtigt. Rechtliche Grundlage für die Ausbildung zum Fachpraktiker ist § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Wer ist die Zielgruppe?

Die Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker ist auf Menschen ausgerichtet, die die theoretischen Anforderungen einer Vollausbildung oder Regelausbildung nicht ganz erfüllen und ihre Stärken eher im praktischen Bereich haben.

Voraussetzung für die Ausbildung in einem Beruf als Fachpraktiker ist eine Feststellung der Eignung für diesen Ausbildungsberuf durch den berufspsychologischen Service der zuständigen Agentur für Arbeit (Reha-Abteilung).

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und führt mit der Abschlussprüfung vor der Ärztekammer Nordrhein zu einem qualifizierten Berufsabschluss.

Die Ausbildungsinhalte wurden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus den Inhalten des Referenzberufes Medizinische Fachangestellte entwickelt und orientieren sich an den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Fachpraktiker-Ausbildung.

Bei Fragen zu der inhaltlichen und vertraglichen Ausgestaltung der Ausbildung wenden Sie sich bitte an die zuständige Kreisstelle der Ärztekammer Nordrhein.

Fragen zur Beschulung können Sie gerne telefonisch oder per Mail an die Bildungsgangleitung für MFA (schwarzer@mercator-berufskolleg.de oder kaiser@mercator-berufskolleg.de ) stellen.

Fachpraktiker-Ausbildung – Ein „Win-Win“ für beide Seiten!

Während für junge Menschen mit Lerneinschränkungen die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt durch eine abgeschlossene Ausbildung erheblich steigen, wird Arbeitgebern die Möglichkeit geboten, ihren Fachkräftebedarf zu decken und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen zu binden.

Fachpraktikerinnen oder Fachpraktiker im Gesundheitswesen sind in den Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte sowie im Bereich der Ambulanzen in den Kliniken tätig. Sie kommen insbesondere in der Patientenbetreuung, Assistenz, Materialwirtschaft und internen Diensten (zum Beispiel Post, Bürotechnik, Ablage) zum Einsatz und leisten im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag zum Praxisablauf. Sie unterstützen Medizinische Fachangestellte zum Beispiel bei leichteren Routinearbeiten.

Ein Ausbildungszuschuss kann durch die Agentur für Arbeit gewährt werden.
Ein möglicher Übergang von der Fachpraktiker-Ausbildung in die Ausbildung zur oder zum Medizinischen Fachangestellten ist kontinuierlich zu prüfen. Hier ist insbesondere die Stellungnahme der Berufsschule maßgeblich.

Die Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker im Gesundheitswesen bietet eine wirkliche Perspektive für junge Menschen mit Lerneinschränkung und ist gleichzeitig auch im Hinblick auf den Fachkräftebedarf für Arbeitgeber zielführend und lohnend.

Wir freuen uns, dass diese Berufsausbildung jungen Menschen, die mit einer nachgewiesenen Lernschwäche betroffen sind, mit der in Kraft getretenen Ausbildungsregelung ermöglicht werden kann.

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