ACHTUNG: Rückkehrer aus Risikogebieten
Für Reisen in den Herbstferien gilt für NRW verbindlich die Coronaeinreiseverordnung. Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie unverzüglich das Gesundheitsamt informieren und sich entweder in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben oder ein negatives Testergebnis nachweisen. Bitte beachten Sie VOR der Rückkehr in die Schule die Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
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Für Reisen in den Herbstferien gilt für NRW verbindlich die Coronaeinreiseverordnung. Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie unverzüglich das Gesundheitsamt informieren und sich entweder in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben oder ein negatives Testergebnis nachweisen. Bitte beachten Sie VOR der Rückkehr in die Schule die Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Informationen in englischer Sprache