Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil...

Nach der Theorie die Praxis: am 6. Februar 2024 besuchte die PK 31 das Arbeitsgericht in Duisburg. In den Wochen zuvor hatten sich die Schülerinnen und Schüler aus der Unterstufe der Personaldienstleistungskaufleute intensiv mit den Themen ordentliche und außerordentliche Kündigung beschäftigt und konnten nun vor Ort sehen, wie die Theorie in der Praxis angewendet wird.
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil...

Personaldienstleistungskaufleute


Die erste Sitzung der 1. Kammer handelte von von einer Kündigung. Durch den Gütetermin wurden Unklarheiten bezogen auf die Kündigungsfrist und den noch ausstehenden Urlaub beseitigt. Am spannendsten fanden die Schülerinnen und Schüler einen Fall, in dem Mitarbeiter bei einem Logistikunternehmen Waren im Wert von mehreren hunderttausend Euro gestohlen hatten. Strittig war beispielsweise, ob die Zweiwochenfrist für eine fristlose Kündigung verstrichen war. Das Gericht folgte der Argumentation der Unternehmung, dass nicht das Datum des Diebstahls maßgeblich war, sondern das Datum an dem der Arbeitgeber von der Staatsanwaltschaft erfahren hatte, wer an dem Diebstahl beteiligt gewesen war.


Nach dem letzten Fall nahm sich die Richterin dann etwas Zeit für die Klasse, erläuterte Wissenswertes zum Gericht und zur Arbeitsgerichtsbarkeit und forderte die Schülerinnen und Schüler auf, Fragen zu den Fällen des Tages zu stellen und Unklarheiten zu beseitigen. Man war sich einig, dass es ein spannender Tag war (wenn auch nicht so spannend, wie im Fernsehen).

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