Berufsschule

Ansprechpartner:

Manthey,Detlev_4450m.jpg

StD Detlev Manthey

AbteilungsleitungLeitfaden Berufsausbildung Logo
Berufsschule I

Tel.: 02841 936 957
Fax: 02841 936 936

Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Email: manthey at mercator-berufskolleg.de

 

Erlacher,Martina_4481m.jpgStD´ Martina Erlacher

Abteilungsleitung
Berufsschule II
Bild UNI on TOP Flyertitelseite MBK
Tel.: 02841 936 940
Fax: 02841 936 936

Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Email: erlacher at mercator-berufskolleg.de

 


Vertretung:

Buschke,Klaus_4617m.jpgOStR Klaus Buschke

Stellv. Abteilungsleiter
Berufsschule I + II

Tel.: 02841 936 9-0
Fax: 02841 936 936

Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Email: buschke at mercator-berufskolleg.de

 

Übersicht über alle Berufsschulbildungsgänge



BILDUNGSZIEL DER BERUFSSCHULE

Die Berufsschule wird von allen besucht, die sich in einer Berufsausbildung (= Lehre) befinden. Sie vermittelt - ergänzend zur Ausbildung in den Betrieben - Kenntnisse der verschiedenen Ausbildungsberufe und vertieft und erweitert die allgemeine Bildung.

 

EINGANGSVORAUSSETZUNGEN

Schülerinnen und Schüler mit Berufsausbildungsvertrag:
Der Besuch der Berufsschule ist

  • Pflicht für alle, die zu Beginn der Berufsausbildung noch keine 21 Jahre alt sind. Diese Jugendlichen bleiben bis zum Ende der Berufsausbildung berufsschulpflichtig, auch wenn sie dann schon 21 Jahre oder älter sind,
  • freiwillig für alle, die zu Beginn der Berufsausbildung 21 Jahre oder älter sind.


Für die Pflichtberufsschule gibt es Schuleinzugsbereiche. Wer seinen Ausbildungsplatz (nicht Wohnort) innerhalb des Einzugsbereichs des Mercator Berufskollegs in Moers hat, nimmt an unserer Schule am Berufsschulunterricht teil. Der Besuch einer anderen als der Pflichtberufsschule ist nur auf Antrag und mit besonderer Genehmigung der Bezirksregierung aus besonderem Grund (z.B. extrem langer Fahrweg zur Pflichtberufsschule) möglich.
Freiwillige Berufsschüler sind nicht an den Schuleinzugsbereich gebunden, so dass auch Schüler, die nicht in Moers und Umgebung ausgebildet werden, das Mercator Berufskolleg in Moers besuchen können.

Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsvertrag:
Wenn statt einer Ausbildung ein Arbeitsplatz angenommen oder noch gesucht wird, besteht Be-rufsschulpflicht. Sie endet mit Ablauf des Schuljahres, in dem der Jugendliche 18 Jahre alt wird. Diese Berufsschulpflicht verkürzt sich um ein Jahr, wenn der Berufsschulpflichtige ein berufsbildendes Vollzeitschuljahr (z.B. Berufsgrundschuljahr) besucht hat.
Gastschüler mit berechtigtem Interesse (z.B. Umschüler) können evtl. am Unterricht teilnehmen (Antrag an die Schulleitung).

 

UNTERRICHT

Die Berufsschulzeit dauert so lange wie die Berufsausbildung; das sind im Allgemeinen drei Jahre. Vor Ausbildungsbeginn kann - bei bestimmten schulischen Voraussetzungen - die Ausbildungszeit von vornherein um bis zu einem Jahr verkürzt werden. Auch während der Ausbildung ist eine Verkürzung noch möglich, wenn gute Leistungen in der Berufsschule und die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes und der zuständigen Kammer vorliegen.
Im allgemeinen findet der Unterricht an ein oder zwei Tagen in der Woche statt. Die Ausnahme bildet an unserer Schule der Blockunterricht in den Informationstechnik (IT)- und Bankenklassen: Diese Auszubildenden werden im Schuljahr ca. 12 Wochen lang täglich in Vollzeitform unterrichtet und stehen den Ausbildungsbetrieben die übrige Zeit voll zur betrieblichen Ausbildung zur Verfügung.

 

ABSCHLUSSPRÜFUNG/ABSCHLUSS

Am Ende der Ausbildungszeit findet eine Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Ärztekammer usw.) statt. Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsschule erhalten die Schülerinnen und Schüler den BERUFSSCHULABSCHLUSS zuerkannt.

Berufsschülerinnen und -schüler können zugleich mit dem Berufsschulabschluss unter Umständen in bestimmten Fällen auch den HAUPTSCHULABSCHLUSS nach Klasse 10 oder die FACHOBERSCHULREIFE erhalten.


Informationen und Hilfen



ANMELDEVERFAHREN
Die Anmeldung zur Berufsschule führt der Ausbildungsbetrieb durch. Klicken Sie hier, um zum Anmeldeformular zu gelangen!

Rückmelder Prüfungswiederholer

Berufsschüler, die sich nach nicht bestandener Kammerprüfung (IHK-Prüfung usw.) zur Berufsschule zurückmelden möchten, müssen das folgende Formular ausfüllen und an unsere Schule senden!

Formular für Rückmelder

Zertifizierung

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