Zweitschriften und weitere Leistungen des Schulsekretariates
Hinweise für die Anforderung von Zeugnis-Zweitschriften
Zweitschriften Zeugnisse
Voraussetzung ist, dass das Zeugnis abhanden gekommen ist oder zerstört wurde. Auf dem Zeugnis ist vermerkt, dass es sich um eine Zweitschrift handelt.
Angaben
Zur Erstellung sind genaue Vorgaben notwendig:
- Art des Zeugnisses – Abgang, Abschluss, Versetzung und das Datum (möglichst genau), besuchter Bildungsgang (z.B. Höhere Handelsschule),
- Beginn und Ende des Schulbesuchs
- Name und Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum
- Aktuelle Anschrift und Telefonnummer
Hilfreich ist eine kurze telefonische Kontaktaufnahme (0 28 41 93 69 0).
Die Erstellung kann bis zu 3 Wochen dauern.