Zweitschriften und weitere Leistungen des Schulsekretariates

Hinweise für die Anforderung von Zeugnis-Zweitschriften

Zweitschriften Zeugnisse


Voraussetzung ist, dass das Zeugnis abhanden gekommen ist oder zerstört wurde. Auf dem Zeugnis ist vermerkt, dass es sich um eine Zweitschrift handelt.

 

Bitte laden Sie sich zunächst hier das Formular zur Beantragung von Zweitschriften von Zeugnissen herunter und füllen es aus!

 

Angaben
Zur Erstellung sind genaue Vorgaben notwendig:

  • Art des Zeugnisses – Abgang, Abschluss, Versetzung und das Datum (möglichst genau), besuchter Bildungsgang (z.B. Höhere Handelsschule),
  • Beginn und Ende des Schulbesuchs
  • Name und Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift und Telefonnummer

Hilfreich ist eine kurze telefonische Kontaktaufnahme (0 28 41 93 69 0).

Die Erstellung kann bis zu 3 Wochen dauern.