Alles an einem Tag …

Am Donnerstag, dem 01.10.2015 war die Wirtschaftsrechtklasse des Wirtschaftsgymnasiums zusammen mit Herrn Golde im Amtsgericht Moers zu Besuch. Alle haben sich sehr darüber gefreut, dass wir bei 2 Gerichtsverhandlungen dabei sein durften.
Alles an einem Tag …

GY 43 bei Gericht

von Leya Marzein und Lara Kempgens aus der Gy43

In der 1. Gerichtsverhandlung ging es um einen Flüchtling, der 2013 aus seinem Heimatland Algerien geflohen ist, mit Aussicht auf ein besseres Leben. Er war gerade mal 16 Jahre alt, als er alleine von seiner Familie getrennt geflohen ist und hielt sich 1 ganzes Jahr in der Türkei und dann in Griechenland auf, bis er zu uns gekommen ist. Der Flüchtling wurde wegen 2- fachen  Diebstahls und Drogenmissbrauch angeklagt. Zudem ist er mehrmals ohne Ticket mit Bus und Bahn gefahren und dabei erwischt worden. Er hat in einem Flüchtlingsheim gewohnt, ist aber seit längerem bei einem Freund in Dortmund unter gekommen, weil er es nicht ausgehalten hat, mit 15 weiteren Flüchtlingen in einem Zimmer zu wohnen. Da der Flüchtling schon sehr viel durch gemacht hat und mit 16 schon auf sich allein gestellt war, konnte er nur als Erwachsener zur Tat verurteilt werden. Der Richter hat sich für eine Geldstrafe von 250 Euro entschieden, die er monatlich Abbezahlen muss, in monatlichen Mindestraten von 25 Euro.


An diesem Mann konnte man sehen, dass er mit Aussicht auf ein besseres Leben geflohen ist und nur 2 mal im Monat durch ein Telefon kontakt zu seiner Familie hat, dass er hier in Deutschland noch weit weg von seinem Ziel entfernt ist. Er konnte außerdem auch kein Deutsch sprechen, ein Dolmetscher hat für ihn die keine Zeit übersetzt. Von daher hatten wir alle sehr unterschiedliche Gefühle, einige tat er ihnen Leid und andere hatten auf eine härtere Strafe gehofft.

 

Nun zur zweiten Verhandlung:


Zunächst kam die 19-jährige Angeklagte in den Saal und machte ihre Aussage. Daraufhin kam das 15-jährige Opfer und ihre, dazu geladene ebenfalls 15-jährige Freundin, in den Gerichtssaal. Die Zeuginnen mussten nacheinander ihre Aussagen vor dem Gericht machen. Allerdings durften sie sich nur während ihrer Aussagen in der Verhandlung befinden. Zuerst schilderte die Angeklagte die Tat aus ihrer Sicht
.
Es handelte sich um die folgende Tat:
Am 21. November 2014 befanden sich das Opfer und die Täterin beide in der Buslinie 68 Richtung Rheinberg. Der Bus war an diesem Tag sehr voll. Alle Fahrgäste standen eng aneinander.
Der Bus hielt an der Bushaltestelle an, wo die Täterin den Bus verlassen wollte, sie kam aber nicht raus. Daher schlug sie aus Reflex, wie sie sagte, das Mädchen, was neben ihr stand. Sie schlug dem Opfer mit ihrer Faust eine blutende Lippe, was sie aber nicht selber gesehen hat.
Das verletzte Mädchen ging daraufhin sofort mit ihrer Freundin zur Polizei um dort eine Anzeige zu machen.
Nachdem die Angeklagte mit ihrer Aussage fertig war, kamen beide Mädchen nacheinander und unabhängig voneinander in die Verhandlung rein und machten ihre Aussagen. Das Opfer schilderte zunächst dieselbe Handlung. Sie war sich allerdings sicher, dass die Täterin sie mit ihrer Faust und mit voller Absicht auf die Lippen geschlagen hat. Dies bestritt wiederum die Täterin, indem sie sagte, dass es nur ein Reflex war, welchen sie mit der flachen Hand ausübte.

Welche Aussage nun die Richtige war, konnte im Verlauf der Verhandlung nicht geklärt werden. Die Täterin legte kein Geständnis ab. Die Aussage des Opfers wurde als glaubwürdiger eingestuft, da die Angeklagte schon mehrere Vorstrafen hat und schon vorher dem Gericht bekannt war. Die Angeklagte wohnt seit 3 Jahren alleine, bezieht Hartz 4 und ist mittlerweile im siebten Monat schwanger. Wie schon bereits erwähnt, hat sie mehrere Vorstrafen. Diese sind unter anderem: Drogenmissbrauch, Betrug, Bedrohung, Unterschriftenfälschung, Erschleichen von Leistungen und Verstoß gegen das Waffengesetz.

Das Leben der Täterin startete nicht besonders erfolgreich. Sie blieb nach der ersten Klasse sitzen und ging von da aus ein Jahr in die Vorschule. Nachdem sie die Grundschule beendete, besuchte sie eine Hauptschule. Dort wechselte sie aufgrund von Auseinandersetzungen, insbesondere mit den Lehrern, wiederum zwei Mal die Schule.
Nach dem dritten Schulwechsel, blieb sie auf einer Förderschule, die sie allerdings nach einem Jahr, aufgrund einer weiteren Auseinandersetzung, verlassen musste. Danach ging sie nach eigenen Angaben 2 Jahre weder auf die Schule noch arbeiteten. Nach dieser Zeit, versuchte sie ihren Hauptschulabschluss bei der AWO in Moers nachzuholen. Dies war Ende Juli letzten Jahres. Der Versuch ihren Abschluss dort zu machen gelang ihr nicht, da sie durchfiel und jetzt auf einen Termin für die Nachprüfung wartet.

Das Urteil, welches der Richter zusammen in Absprache mit dem Staatsanwalt traf, fiel Aufgrund ihrer Schwangerschaft mild aus. Sie wurde lediglich dazu verpflichtet, dass sie innerhalb der nächsten vier Monate fünf Mal zu dem sozialen Projekt „Start Chancen„ geht. Zusätzlich sei angemerkt: Der selbst verheiratete Vater ihres Kindes will von ihr nichts mehr wissen.

Meiner Meinung nach hätte das Urteil strenger ausfallen sollen. Aufgrund der Tatsache, dass sie in ihrer Vergangenheit kaum Verantwortung gezeigt hat, fände ich es gerechter, das Mädchen mehr in die Arbeit in ein soziales Projekt einzubinden. Eine Ableistung von mehr als fünf Terminen wäre bnbn hier angebrachter. Nur so kann die 19-jährige dauerhaft zeigen, dass sie Verantwortung übernimmt.

Nach der Verhandlung gaben der Staatsanwalt und der Richter uns ausführlich Antwort auf unsere Fragen. Die Verhandlungen gaben uns tiefe Einblicke in menschliche Schicksale und zeigten uns wie schwierig es im Einzelfall sei kann, gerechte Urteile/Lösungen zu finden. Es war für uns ein beeindruckender Vormittag.

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